Ihre Gesundheit in guten Händen
Kassenleistungen
- mit Rezept
(gesetzliche Krankenkassen)
Therapie
- Allgemeine Krankengymnastik / [KG]
- Hausbesuche [HB]
- Traktionsbehandlung / Schlingentisch [ST]
- Manuelle Lymphdrainage [MLD]
- Skoliose
- Kompressionsbandagierung
- Manuelle Therapie [MT]
- Klassische Massagetherapie (medizinische Massage) [KMT]
- Wärmetherapie (Heiße, Rolle, Fango)
Wenn Sie physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen:

Verordnung durch einen Arzt
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen physiotherapeutische Behandlungen, wenn diese von einem Arzt
verordnet wurden.
Zuzahlung
Für die Behandlung fällt eine
Zuzahlung
von 10 Euro plus zehn Prozent
der Kosten des Heilmittels an.
Zuzahlungs-Pflicht:
Ihre gesetzliche Zuzahlung wird mit den Krankenkassen verrechnet und ist von Ihnen bei Behandlungsbeginn zu leisten.

Behandlungs-einheit
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für die Heilmittel Massage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie 15 Minuten pro Behandlungseinheit.
Dadurch bin ich gezwungen, im 20 Minuten-Takt
unsere Termine zu planen. In diesen 20 Minuten
sind 5 Minuten Zeit enthalten für organisatorische Tätigkeiten, die nicht zur direkten Behandlungszeit zählen.
Behandlungstermine, die weniger als 24 Stunden
vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
Rezept
Die erste Behandlung
soll
innerhalb von 28/(14 Tagen)
nach der Ausstellung des ärztlichen Rezeptes erfolgen.
Ausnahme:
Ein späterer Behandlungsbeginn ist auf dem Rezept vermerkt.
Eine „abgelaufene" Verordnung
kann durch den Arzt verlängert werden, wenn Sie selbst oder unsere Praxis dieses veranlassen.
Für privatärztliche Verordnung
gilt keine 28-Tages-Frist.