INFO :
Heilpraktiker haben die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde und bieten damit medizinische Versorgungsleistungen an, d.h. sie sind bei der Auslegung von Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung grundsätzlich wie Ärzte, Zahnärzte und Veterinärmediziner zu behandeln und dürfen nach aktuellem Stand uneingeschränkt tätig
sein.
Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie dürfen tätig sein , sofern eine Behandlung medizinisch notwendig ist.