Blog Post

Ihre Gesundheit in guten Händen

Physiotherapeutische Praxen bleiben weiterhin geöffnet.

  • von Margareta Trofil
  • 22 März, 2020
INFO : Heilpraktiker  haben die Erlaubnis zur Ausübung  von Heilkunde und bieten damit medizinische Versorgungsleistungen an, d.h. sie sind bei der Auslegung von Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung grundsätzlich wie Ärzte, Zahnärzte und Veterinärmediziner zu behandeln und dürfen nach aktuellem Stand uneingeschränkt tätig sein.
Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie dürfen tätig sein , sofern eine Behandlung medizinisch notwendig ist.
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